Beste Riester Rente – Online Vergleich abrufen – Riesterrente Anspruch

Förderberechtigte Personen

Zu den unmittelbar zulagenberechtigten Personen im Rahmen der Riester-Förderung gehören rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer sowie Beamte, Richter und Soldaten, Amtsträger, Kindererziehende im Erziehungsurlaub, geringfügig Beschäftigte und die Bezieher von Arbeitslosengeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld II sowie Pflegepersonen, die nicht gewerblich tätig sind, also z.B. Angehörige im Haushalt pflegen. Auch der nicht berufstätige Ehepartner einer unmittelbar zulagenberechtigten Person kann staatliche Förderung erhalten, wenn er einen eigenen Riester-Vertrag hat, in den mindestens sechzig Euro jährlich eingezahlt werden.

Personen ohne Riester-Förderung

Keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung haben zum Beispiel Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, sowie Pflichtversicherte in berufsständischen Versorgungseinrichtungen, also Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Architekten und Apotheker. Außerdem Bezieher von Altersrenten sowie Bezieher von Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten ohne rentenversicherungspflichtige Tätigkeit oder Beschäftigung. Auch geringfügig versicherungsfrei Beschäftige, die den Arbeitgeberbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung nicht auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufstocken, sowie nicht rentenversicherungspflichtige Studenten haben keinen unmittelbaren Anspruch auf Riester-Förderung.