Beste Riester Rente – Online Vergleich abrufen – Bei Arbeitslosigkeit

Keine Verwertungspflicht bei Arbeitslosigkeit

Das im Rahmen einer staatlich geförderten Riester-Rentenversicherung angesparte Kapital wird bei längerer Arbeitslosigkeit im Rahmen des Sozialleistungsbezugs (Arbeitslosengeld II) nicht als Vermögen angerechnet, muss also nicht vorab verwertet oder verbraucht werden. Anders als zum Beispiel Sparguthaben, die man abgesehen von einem Freibetrag vor dem Bezug von Sozialleistungen für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen muss, bleibt dem Betroffenen der Riester-Rentenvertrag ungeschmälert erhalten und von der Anrechnung verschont. Sollte sich im übrigen während der Ansparphase die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers verschlechtern oder gar Überschuldung eintreten, bleibt das angesparte Kapital des Riester-Vertrags pfändungsfrei.

Unabhängige Beratung und Angebotsvergleich wichtig

Die Riester-Rente ist wegen der staatlichen Zulagen und steuerlichen Fördermöglichkeiten eine interessante Variante der privaten Altersvorsorge. Fachkundige Beratung ist wegen der Vielzahl der Produkte und Anbieter wichtig. Informieren Sie sich in aller Ruhe und machen Sie von der Möglichkeit Gebrauch, über das Riester-Formular Ihr passendes Vergleichsangebot zu erhalten.