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Private Unfallversicherung abschließen

Niemand kann ausschließen, von einem Unfall betroffen zu sein und dabei schwere Verletzungen zu erleiden. Hierdurch können die bisherigen Lebensgewohnheiten bei privaten und beruflichen Aktivitäten nachhaltig beeinträchtigt werden. Es kann geschehen, dass man nicht mehr in seinem erlernten Beruf arbeiten kann oder an der Ausübung liebgewonnener Aktivitäten sportlicher oder freizeitmäßiger Art gehindert ist.

Gesetzlicher Unfallschutz reicht nicht

Meistens denkt man als noch nicht Betroffener, also im unfallfreien Zustand, nicht über die Folgen eines womöglich auftretenden Unfallereignisses nach. Wenn man jedoch von einem Unfall betroffen sein sollte, kann man mit Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nur dann rechnen, wenn es sich um einen Arbeitsunfall oder um einen Unfall in Ausbildung oder Schule gehandelt hat. Bei Unfällen in der Freizeit, beim privaten Sport, zu Hause oder als privater Teilnehmer im Straßenverkehr greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Eine private Unfallversicherung ist daher zu empfehlen, vor allem weil mehr als drei Viertel aller Unfälle dem Privatbereich und nicht der schulischen oder beruflichen Ausbildung oder der Arbeit zuzuordnen sind. Der private Unfallversicherungsschutz gilt für alle Unfälle unabhängig vom Ort des Geschehens und 24 Stunden am Tag, egal ob es sich um einen häuslichen Unfall, Sportunfall, Reiseunfall oder einen Unfall im Straßenverkehr oder im beruflichen Bereich handelt.