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Leistungen der Unfallversicherung

Zahlung bei Invalidität

Die private Unfallversicherung bietet Schutz bei dauerhafter gesundheitlicher Beeinträchtigung als Folge eines Unfalls. Dabei sind verschieden schwere körperliche Funktionsbeeinträchtigungen abgesichert, bei denen es dann zur Auszahlung der vereinbarten Invaliditätsleistung kommt. Im Fall der Invalidität erhalten Sie die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt und können damit zum Beispiel eine berufliche Umschulung oder die Umgestaltung Ihrer Wohnung oder des Eigenheims für eine behindertengerechte Nutzung finanzieren, um so die Folgen der Invalidität besser bewältigen zu können. Auch eine Rente für den Fall der Invalidität wird bei Abschluss der privaten Unfallversicherung in der Regel vereinbart. Für die exakte Höhe der jeweiligen Einmalsumme oder Rente kommt es auf die Intensität des erlittenen körperlichen Dauerschadens und auf die vertragliche Vereinbarung an.

Todesfallsumme, Genesungsgeld, Krankentagegeld

Die Vereinbarung von Krankentagegeld bietet sich zum Beispiel für Selbständige an, die keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch einen Arbeitgeber haben, so dass sie bei unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit den Einkommensverlust ausgleichen können. Für eine Krankheits-Zeitspanne von bis zu einem Jahr nach dem Unfall kann das Krankentagegeld gezahlt werden. Für die erste Zeit nach der Behandlung kann auch ein Genesungsgeld vereinbart werden, das für die Dauer von bis zu einhundert Tagen gezahlt werden kann. Kommt es als Folge des Unfalls binnen eines Jahres zum Tod des Versicherten, können die bezugsberechtigten Angehörigen die vertragliche Todesfallsumme von der Unfallversicherung beanspruchen.