Beste Privathaftpflichtversicherung – Online Vergleichsrechner nutzen – Welche Personen?

Versicherte Personen

Als Inhaber des Versicherungsvertrags genießt natürlich der Versicherte selbst den Schutz seiner Privathaftpflichtversicherung. In ein und demselben Vertrag können zusätzlich auch noch weitere Personen in den Versicherungsschutz mit hineingenommen werden. So kann der Versicherungsschutz auch bei unverheirateten Paaren auf den Lebensgefährten ausgedehnt werden, indem der Partner namentlich im Versicherungsvertrag aufgeführt wird. Bei verheirateten Paaren ist der Ehepartner mitversichert. Gleiches gilt für die Kinder. Einen preiswerteren Tarif kann man nutzen, wenn man keine Kinder hat. Ist man alleinstehend, also ohne Partner, nutzt man den Singletarif.

Mitversicherung von Hilfspersonen

Wenn man sich von anderen Personen bei der Verrichtung von Tätigkeiten in Haushalt, Garten oder bei der Kinderbetreuung helfen lässt, dann kommt die eigene Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf, die diese Personen jemand anderem in Ausübung der Tätigkeit zufügen. Haben Sie also beispielsweise eine Aushilfe für Gartenarbeiten eingesetzt und verursacht die Aushilfe beim Nachbarn einen Schaden, dann kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung dafür auf. Sollte der Versicherte versterben, dann läuft der Vertrag bis zur nächsten Beitragszahlung weiter und die Familienmitglieder haben bis dahin Versicherungsschutz. Der Partner kann dann durch Zahlung des nächsten Beitrags den Vertrag übernehmen.