Beste Pferdeversicherung – Online Vergleichsrechner nutzen – Haftung für Pferde

Das Halten von Pferden birgt Risiken

Wenn man Halter von größeren Tieren wie Hunden oder Pferden ist, sollte man sich der Haftungsrisiken bewusst werden, denen man als Tierhalter nach den Haftungsvorschriften des Bürgerlichen Rechts ausgesetzt ist. Mitunter ist das Verhalten von Pferden schwer zu steuern, wenn diese ihren natürlichen Instinkten nachgehen. Dann kann es sehr schnell zu einem schlimmen Schadensfall kommen. Man denke an ein entlaufenes Pferd, das unvermittelt auf die Straße gerät und dort einen schweren Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden verursacht. Den Pferdhalter trifft dann nach dem Haftungsrecht die Schadenersatzpflicht, und zwar grundsätzlich ohne dass es darauf ankommt, ob er einen Fehler gemacht hat, also das Pferd nicht richtig gesichert oder beaufsichtigt hat. Damit ist man als Pferdehalter in der sogenannten Gefährdungshaftung, die ohne konkretes eigenes Verschulden für den eingetretenen Schaden besteht. Diese Haftung kann für den Pferdehalter existenzbedrohend sein, wenn zum Beispiel das Pferd einen Verkehrsunfall verursacht hat, bei dem Menschen schwer verletzt worden sind oder invalide und dauerhaft arbeitsunfähig bleiben. Man ist in einem solchen Fall, in dem zum Beispiel Personen dauerhaft arbeitsunfähig bleiben, über Jahrzehnte hinweg in der persönlichen Haftung für die entstehenden Folgekosten.