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Günstigen Tarif sichern

Was tun als Fahranfänger?

Junge Fahrer, die gerade erst den Führerschein gemacht haben, tauchen in den ersten Jahren der Teilnahme am Straßenverkehr überdurchschnittlich häufig als Schadensverursacher in der Unfallstatistik auf. Deshalb berechnen Haftpflichtversicherungsunternehmen sehr hohe Beitragssätze für Fahranfänger. Deshalb ist es üblich, das erste Auto auf den Namen eines Elternteils als Zweitwagen zuzulassen und zu versichern, um die sehr hohen Anfänger-Versicherungskosten zu vermeiden. Wenn der junge Fahrer dann genügend Fahrpraxis und unfallfreie Jahre vorweisen kann, besteht die Möglichkeit, selbst als Versicherungsnehmer aufzutreten und dann deutlich günstigere Konditionen zu erhalten als man Sie unmittelbar nach Führerscheinerwerb bekommen hätte. Darüber hinaus ist es so, dass etliche Versicherungsunternehmen einen günstigeren Anfängerbeitrag gewähren, wenn ein anderes Mitglied der Familie schon länger mit seinem Auto bei der betreffenden Versicherung eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterhält.

Eine zusätzliche Option besteht darin, dass zahlreiche Haftpflichtversicherungsunternehmen Fahranfängern Rabatte einräumen, wenn vorher schon einmal ein Moped oder Leichtkraftrad beim betreffenden Unternehmen versichert gewesen ist.

Versicherung zeitweilig ruhen lassen

In der warmen Jahreszeit nehmen die Freunde des offenen Fahrens ihre Cabriolets in Betrieb. Dabei ist an ein Saisonkennzeichen zu denken, so dass das Fahrzeug nur für die gewählten Monate zum Straßenverkehr zugelassen ist und auch nur für diese Zeitspanne die Versicherung bezahlt werden muss. Wenn Sie für die jährliche Zulassungsspanne einen Zeitraum wählen, der ein halbes Jahr übersteigt, so steigt der Schadensfreiheitsrabatt des betreffenden Versicherungsscheins kontinuierlich weiter an. Für den jährlichen Zeitanteil, in dem das Fahrzeug nicht genutzt wird und dementsprechend nicht zum Verkehr zugelassen ist, brauchen Sie auch keine Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen. Wenn Sie das Cabrio einmal vorübergehend ganz abmelden, geht Ihnen der bis dahin erzielte Schadensfreiheitsrabatt nicht verloren, wenn Sie das Fahrzeug innerhalb von eineinhalb Jahren erneut anmelden; für die Zeitspanne von eineinhalb Jahren sehen die Versicherungsanbieter in der Regel eine beitragsfreie Ruheversicherung vor.

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